Als Tragwerk bezeichnet man die Teile eines Bauwerks, welche die äußeren Lasten tragen und an die Auflager weiterleiten. Die Teile des Bauwerks müssen so bemessen sein, dass das Tragwerk standsicher ist, d.h. sie dürfen sich nur in dem Maße verformen, dass die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt wird.
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