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Technische Darstellungen - Bauwesen - Nutzung von Maßstäben

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Technische Darstellungen - Bauwesen

Nutzung von Maßstäben

In Abhängigkeit der in einer Bauzeichnung erforderlichen Darstellungen ist eine eindeutige Bemaßung erforderlich.

So müssen in Ausführungszeichnungen alle für den Bau notwendigen Maße ohne zusätzliche Berechnungen entnommen werden können. Außerdem sind die Maße so einzutragen, dass diese fehlerfrei abzulesen sind.

Je nach Art der Zeichnung oder Größe des Bauwerkes sind im Bauwesen unterschiedliche Maßstäbe üblich. Entsprechende Ausführungen dazu erfolgten bereits in Abschnitt Maßstabsgestaltung bei Bauzeichnungen. Tab. 2.1 enthält dort einen Überblick über die im Bauwesen genutzten Maßstäbe.

Merke

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Wichtig ist, dass der in der Zeichnung genutzte Maßstab zwingend ins Schriftfeld eingetragen werden muss; kommen jedoch mehrere Maßstäbe in einer Zeichnung zur Anwendung, so ist nur der Hauptmaßstab im Schriftfeld einzutragen alle anderen Maßstäbe sind den jeweiligen Einzeldarstellungen zuzuordnen.

Bei der eigentlichen Bemaßung der Grundrisse, Bauwerke oder auch Detailkonstruktionen werden stets die realen Maße angetragen. Nur so wird beim Lesen der Zeichnungen garantiert, dass keinerlei Berechnungen notwendig sind.