Rechteckquerschnitte dürfen zur Vereinfachung auch durch die Angabe ihrer Seitenlängen in Bruchform bemaßt werden. Die Darstellung erfolgt mit Breite/Höhe, evtl. mit Ergänzung der Einheit. So hat ein Rechteckquerschnitt mit der Bemaßung 45/50cm eine Breite von 45cm und eine Höhe von 50cm.