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Technische Darstellungen - Bauwesen - Berechnungen mit dem oktametrischen System

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Technische Darstellungen - Bauwesen

Berechnungen mit dem oktametrischen System

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Die Grundeinheit des oktametrischen Maßsystems basiert auf „dem achten Teil eines Meters“ – also auf einem Maß von 12,5cm; die technischen Regeln dazu sind in der DIN 4172 (Maßordnung im Hochbau) zusammengefasst. Diese Grundeinheit von 12,5cm wird auch als bereits benanntes Baurichtmaß (mitunter eben auch Oktametermaß) bezeichnet.

Die Mauerwerksberechnungen basieren dabei auf einer Steinbreite von jeweils 11,5cm und einer Fugenbreite von 1cm, welche addiert das Baurichtmaß von 12,5cm ergeben. Beim sogenannten Normalformat (NF) wird dabei eine Höhe des Steins von 7,1cm betrachtet, beim Dünnformat (DF) eine Höhe von 5,2cm.

Durch die Aufteilung des Baurichtmaßes (12,5 cm) auf das Nennmaß der Steinlänge (11,5 cm) und das Fugenmaß (1 cm) ergeben sich somit in der Addition bei den Rohbauabmessungen von Mauerwerkswänden unterschiedliche Nennmaße für die

  • Außenmaße (A) von Rohbauabmessungen (Abb.18)

    Bei einem Außenmaß fehlt eine Fuge, deshalb muss bei oktametrischer Berechnung 1cm vom Baurichtmaß abgezogen werden. Dadurch entstehen z.B. Maße der Länge von 10,99m.
         (in cm) (3.1)

    (x entspricht der Anzahl der Steine)

  • Öffnungsmaße (Ö)
    Da Öffnungsmaße stets von Stein zu Stein gemessen werden, muss dem Baurichtmaß hier ein 1cm (Fuge) hinzuaddiert werden. Deshalb sind die Öffnungsbreiten von Fenstern oder Türen z.B. mit 1,01m bzw. 88,5cm zu bestimmen.
         (in cm) (3.2)

  • Vorsprungmaß (V)
    Bei einem Vorsprung kann mit dem Vielfachen des Baurichtmaßes gearbeitet werden.
         (in cm) (3.3)
Abb.18

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