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Bei der Bemaßung eines Bauteiles oder Werkstückes gibt es mehrere unterschiedliche Herangehensweisen, um eine „sinnvolle“ Bemaßung zu garantieren, mit der das dargestellte Produkt bzw. Bauteil auch gefertigt werden kann.
Je nachdem wie man bemaßt und toleriert bzw. von wo aus man die Maßlinien platziert, kann eine Maßeintragung
- funktionsbezogen,
- fertigungsbezogen oder
- prüfbezogen
vorgenommen werden.
Funktionsbezogene Bemaßung
Bei einer funktionsbezogenen Bemaßung wird die technische Zeichnung unter dem Gesichtspunkt der einwandfreien Funktion des Bauteils bzw. der Baugruppe bemaßt. Dies bedeutet, dass die Maße so gewählt, eingetragen und toleriert werden, dass das Bauteil im fertigen bzw. verbauten Zustand seine technische Funktion erfüllen kann; das Zusammenspiel der Bauteile steht hier also im Vordergrund.
In der Abbildung wird beispielsweise der Abstand zwischen den beiden Bohrungen bemaßt und zusätzlich toleriert. Dies bedeutet, dass dieser Abstand für die Funktion der Baugruppe, in der dieses Bauteil eingebaut wird von großer Bedeutung ist. So kann der Abstand der Bohrungen auf Grund des vorgegebenen Abstandes zweier Wellen eines kleinen Getriebes notwendig sein. Das Maß 8mm von der Bauteilkante zur ersten Bohrung ist hier zweitrangig, da es sich nicht wesentlich auf die Funktion auswirkt.
Fertigungsbezogene Bemaßung
Bei der fertigungsbezogenen Bemaßung steht die Herstellung des Bauteiles im Vordergrund.
Fertigungsbezogene Maßeintragungssysteme schließen jedoch die Funktionsbemaßung mit ein, denn schließlich muss nach der Fertigung die Funktionstüchtigkeit des Bauteils bzw. der Bauteilgruppe gewährleistet sein.
Bei einer fertigungsbezogenen Bemaßung sollten die eingetragenen Maße ohne eine notwendige Um- bzw. Neuberechnung für den „Fertiger“ nutzbar sein. Dies bedeutet, dass eine solche Bemaßung die Herstellung des Bauteiles wesentlich erleichtert. Außerdem sind so individuelle Fehler des „Fertigers“, die außerhalb der Verantwortlichkeit des Konstrukteurs liegen, minimierbar.
In der Abbildung ist das Werkstück beispielsweise fertigungsbezogen bemaßt worden. Bei einer spanenden Fertigung (Drehteil) der Welle geht für den Bediener der Drehmaschine unmissverständlich aus der Zeichnung hervor, auf welche Längen das Halbzeug auf den jeweiligen Durchmesser abzudrehen ist. Deshalb werden hier neben der Gesamtlänge die Längen die beiden Absätze angegeben. Das Maß für den Steg in der Mitte ergibt sich somit automatisch – es muss nichts nachträglich berechnet werden.
Expertentipp
Die fertigungsbezogene Bemaßung sollte den anderen Maßeintragungsverfahren stets vorgezogen werden.
Prüfbezogene Bemaßung
Bei der prüfbezogenen Bemaßung werden vordergründig die Maße und Toleranzen in die technische Zeichnung eingetragen, die für die Prüfung des Einzelteils wichtig sind. Die Bemaßung wird hier hauptsächlich von den eingesetzten Prüfverfahren bestimmt.
Bei sehr prüfintensiven Bauteilen besteht auch die Möglichkeit eine zusätzliche nur prüfbezogene Bemaßung enthaltende Zeichnung zu erstellen.