Inhaltsverzeichnis
In Einzelteil- und in Baugruppenzeichnungen (könnte auch bereits als Gesamtzeichnung definiert werden) gelten unterschiedliche Bedingungen, die ich hier einmal überblicksartig zusammengestellt habe. Ich denke, damit lässt sich die Problematik dieser beiden doch unterschiedlichen Zeichnungsarten noch besser einordnen.
Tab. 2.1: Gegenüberstellung von Einzelteil- und Baugruppen- bzw. GesamtzeichnungenTechnische Zeichnung |
Einzelteilzeichnung | Baugruppenzeichnung auch als Gesamtzeichnung zu betrachten |
enthält die für die Fertigung, Prüfung sowie Qualitätssicherung notwendigen Angaben:
- grafische Darstellung der Bauteilform in mehreren Ansichten
- vollständige Bemaßung
Dabei darf jedes Maß je Zeichnung nur ein Mal auftauchen.
- zulässige Abweichungen (Toleranzen)
- Maßtoleranzen - Form- und Lagetoleranzen
- Werkstoffangaben, Gewicht
- Oberflächenbeschaffenheit
- Schweißangaben; Schweißstempel
- Angaben zu Fertigungs- und Prüfverfahren
- Angaben und Bezug zu anderen Zeichnungen
| stellt die Position der Einzelteile in der zusammengebauten Baugruppe bzw. des Gesamterzeugnisses dar:
- Darstellung der verschiedenen Bauteile in einer Baugruppe …
- Kennzeichnung der Bauteile mit Positionsnummern
- Haupt- und Anschlussmaße der Baugruppe bzw. des Erzeugnisses im zusammengebauten Zustand
- Informationen über Einzelteile (Bauteile, einzelne Baugruppen, …) in Form einer
- Stückliste - Stückzahl - Benennung - Werkstoff - Halbzeuge - Gewicht - Normteile - Einsatzzweck
- Schweißstempel und weitere besondere Angaben
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