Soll ein ganzes Werkstück einer einheitlichen Wärmebehandlung unterzogen werden, sind die Härte- und Festigkeitswerte nur durch Textdarstellungen in der Zeichnung so einzutragen, dass alle erforderlichen Hinweise enthalten sind (siehe Abb.84).
Was genau diese Textergänzung beinhaltet ist in Tab. 8.2 einmal zusammengestellt worden:
Darstellung als Text | Beschreibung |
gehärtet und angelassen | Das gesamte Bauteil muss gehärtet und angelassen werden, dabei muss bei mehreren Behandlungen die entsprechende Reihenfolge beachtet werden. |
59 + 4 HRC | Als anzuwendendes Prüfverfahren ist Brinell (HRC) vorgeschrieben, wobei Werte von 59 HRC bis 63 HRC (entspricht +4 HRC) einzuhalten sind. |
Diese Darstellung ist schon etwas gewöhnungsbedürftig, doch gegenwärtig wird bezüglich der Kennzeichnungen bei der Normung unter den Fachleuten sehr viel diskutiert und es werden weitere Vereinheitlichungen gesucht – doch leider hat man sich da noch nicht auf eindeutige Hinweistexte geeinigt.
Eine weitere Darstellung wäre die Folgende, bei der bereits entsprechende Prüfhinweise enthalten sind:
Um Abb.85 verstehen zu können, sollte Tab. 8.3 genutzt werden. Interessant ist dabei, dass bei den textlichen Hinweisen z.B. zwischen einem Hinweis auf das Prüfverfahren und den dabei einzuhaltenden Prüfwert keinerlei optische Trennung zu erkennen ist.
Darstellung als Text | Beschreibung | |
vergütet | Das gesamte Bauteil muss vergütet werden, dabei muss bei mehreren Behandlungen die entsprechende Reihenfolge beachtet werden. | |
350+50HB | Als anzuwendendes Prüfverfahren ist Brinell (HB) vorgeschrieben, wobei Werte von 350 bis 400 HB (entspricht +50 HB) einzuhalten sind. | |
W2,5 | Der Prüfkugeldurchmesser muss 2,5mm betragen | Diese Werte müssen mit dem entsprechenden Fachmann vereinbart werden. |
187,5 | Die Prüfkraft beträgt 187,5kp (1838N) |
Ist es nun erforderlich, die Härte des Werkstückes an bestimmten Stellen zu prüfen, sind die Messstellen durch ein Sinnbild am Werkstück zu kennzeichnen. Als Sinnbild der Angabe einer Messstelle wird ein Dreieck wie in Abb.86 dargestellt genutzt.
Die Messstelle kann zusätzlich bemaßt sein (Abb.87). Erfolgt keine Bemaßung kann die Messstelle „geschätzt“ werden (Abb. 89).
Auch hier wieder einige erklärende Hinweise der Beschriftungen:
Messstelle | Beschreibung |
Messstelle 1: | Mit SHD wird die Einhärtungs-Härtetiefe gekennzeichnet. SHD 450 → die Grenzhärte muss 450 HV (Vickershärte) betragen =1+1 bedeutet, die Härtetiefe darf minimal 1mm und max. 2 mm (+1 mm) betragen |
Messstelle 2: | SHD 450 → die Grenzhärte muss 450 HV (Vickershärte) betragen =1,6+1,3 bedeutet die Härtetiefe darf minimal 1,6 mm und max. 2,9 mm (+1,3 mm) betragen |
Die Messstellen können vereinfacht auch mit Ziffern in Kreisdarstellungen angegeben werden (Abb.88) und die Beschreibung erfolgt dann separat.
Messstelle | Beschreibung |
Messstelle 1: | Oberflächenhärte 58 HRC bis 62 HRC (+4 HRC) auf der Mitte des kleineren Durchmessers |
Messstelle 2: | Oberflächenhärte 50 HRC bis 54 HRC (+4 HRC) auf der Mitte des größeren Durchmessers |