Inhaltsverzeichnis
Obwohl man es auf den ersten Blick nicht vermuten würde, hängt das Brandverhalten eines Baustoffs von seiner
- Wärmeleitfähigkeit,
- Wärmekapazität und
- Wärmedehnung ab.
Brandschutz allgemein
Wir haben uns ja bereits mit Dämmstoffen beschäftigt und am Rande diese mit dem Thema Brandschutz in Verbindung gebracht.
Gerade in den vergangenen Jahren wurde das Thema infolge verheerender Brandereignisse durch die Medien verstärkt in den Fokus gerückt.
Dies hat in der Bevölkerung zu einer Sensibilisierung beim Brandschutz geführt und zu einer Auswirkung auf Dämmsysteme im Dach- und Wandbereich.
Entflammbare Baustoffe
So dürfen leichtentflammbare Baustoffe grundsätzlich nicht in Gebäuden verbaut werden. Die Mindestanforderung erlaubt nur normalentflammbare Baustoffe (z. B. Holz).
Einzige Ausnahme: Verwendung von leichtentflammbaren Baustoffen nur, wenn ihre leichte Entflammbarkeit durch Kombination mit anderen Baustoffen ausgeschlossen ist. Stichwort: Verbundwerkstoff
Besonders strenge Vorschriften gelten für Außenwände und Fassaden. Diese dürfen inkl. ihrer Dämmung nur aus schwerentflammbaren Baustoffen bestehen.
Vorgaben für sensible Gebäude, Sonderbauten
Gebäude, die als Sonderbauten deklariert sind, müssen weiterführende Anforderungen erfüllen. Zu dieser Gruppe gehören:
- Hochhäuser
- Schulen
- Kindergärten
- Altenwohnheime
- Versammlungsstätten (Konzerthäuser, Stadien)
- ganz besonders Krankenhäuser
Gerade bei Sonderbauten wird in Bezug auf Brandschutzanforderungen an Fassaden und Dächer fallbezogen entschieden.
Vertiefung
Reichweite von Brandschutz
Exkurs: Wie weit das Thema reicht, soll folgendes Beispiel aufzeigen. In Merkblättern von Fachgremien zum Brandschutz wird ein Mindestabstand von drei Metern für Müllcontainer zum Gebäude gefordert. Da diese eine Brandlast darstellen. Vorzugsweise sollen Müllcontainer in einer geschlossenen, nicht brennbaren Einhausung gelagert werden.
Einteilung von Baustoffen nach Brennbarkeit und Entflammbarkeit
Baustoffklasse | Kürzel | Brennbarkeit | Beispiele |
A - Nichtbrennbare Baustoffe | A 1 | nichtbrennbare Baustoffe | Sand, Lehm, Kies, Beton, Glas, Metall, Asbest, Keramik, Gips, Zement, Steine |
A 2 | nichtbrennbare Baustoffe | Gipskartonplatten, Mineralfaserplatten (inkl. organische Bindemitteln) | |
B - Brennbare Baustoffe | B 1 | schwerentflammbare Baustoffe | Holzwolleleichtbauplatten, Gipskartonplatten, Asbestpappe, Asbestpapier |
B 2 | normalentflammbare Baustoffe | Holz und Holzbaustoffe (d > 2 mm), PVC-Beläge, Dachpappen, Linoleum | |
B3 | leichtentflammbare Baustoffe | Holz (d< 2 mm), Baustoffe auf Papierbasis |
Merke
Schwerentflammbare Baustoffe gelten als selbstverlöschend. Normalentflammbare Baustoffe brennen hingegen weiter, selbst wenn der Brandherd gelöscht ist.
Temperatureinteilung für Baustoffe:
- Feuerfeste Stoffe: Schmelzpunkt liegt bei $ T_S \le 1520 ° C $
- Hochfeuerfeste Stoffe: Schmelzpunkt liegt bei $ T_S \le 1830 ° C $
Merke
Neben der Brennbarkeit wird auch die Rauchentwicklung als Resultat einer Entflammung klassifiziert:
Einteilung des Verhaltens von Baustoffen während Brand
(s = smoke (Rauchen) und d = droplets (Abtropfen))
Kurzzeichen | Anforderung | Prüfnorm |
s1 | keine/fast keine Rauchentwicklung | .. |
s2 | begrenzte Rauchentwicklung | .. |
s3 | unbeschränkte Rauchtentwicklung | .. |
d0 | kein Abtropfen /Abfallen | .. |
d1 | begrenztes Abtropfen /Abfallen | .. |
d2 | starkes Abtrofen/ Abfallen | .. |
Hinweis
Hinweis: Baustoffklassen werden nicht selten als Brandklassen gekennzeichnet, das ist aber falsch. Brandklassen beschreiben die Klassifizierung von Bränden nach Art des Brennstoffs und dienen lediglich zur Ermittlung zur Brandbekämpfung mittels geeigneter Feuerlöscher.