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Die zweite große Instanz, die einen wesentlichen Einfluss auf die Fahrzeugentwicklung nimmt, ist neben den Kunden die Gesetzgebung. Lagen damals noch keine Gesetze für Fahrzeuge und Verkehr vor, so sind diese heute bis ins Detail geregelt.
Besonders die Gesetze zur Fahrzeugsicherheit und Umweltgesetze (beispielsweise zur Minimierung der Fahrzeugimmissionen) stellen die Autobauer vor immer neue Herausforderungen.
Merke
Kaum jemand kann sich heute noch vorstellen, dass Sicherheitsgurte früher nicht zur Grundausstattung eines Fahrzeugs gehörten und als Fahrzeugextra zugekauft werden mussten, da keine Anschnallpflicht bestand. Auch Airbags sind erst in der jüngeren Vergangenheit fester Bestandteil der Grundausstattung eines Fahrzeugs geworden.
Durch die Erhöhung der Sicherheit innerhalb der Fahrzeuge und durch Gesetze, die den Verkehrsbetrieb regeln (Führerschein, Verkehrszeichen, Alkohol-und Drogenkonsum), konnte die Anzahl der Verkehrstoten kontinuierlich reduziert werden.
Umweltgesetze
Umweltgesetze hingegen betreffen nicht in erster Linie den Automobilkunden, sondern dienen dem Erhalt einer sauberen Umwelt. Gerade die schlechte Luftqualität in Ballungszentren führte zur Einführung von Abgasgesetzen, die den Ausstoß von Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoff sowie Feinstaub ($ \text{Feinstaubplakette} $) gesetzlich regeln. Hierbei spielt besonders der Katalysator (Ottomotor: Dreiwegekatalysator, Dieselmotor: Oxidationskatalysator) eine Schlüsselrolle bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.
Grenzwerte für Fahrzeuge mit Benzin- und Dieselmotor:
Entwicklung der Abgaswerte (Richtlinien) für Benzinmotoren (in mg/km)
Norm | Typprüfung | $CO$ | $\,\,HC\,+\,NO_x\,\,$ | $NO_x$ | $HC$ | $NMHC$ | $PM$ |
EURO 1 | ab Juli 1992 | 3160 | 1130 | ||||
EURO 2 | ab Januar 1996 | 2200 | 500 | ||||
EURO 3 | ab Januar 2000 | 2300 | 150 | 200 | |||
EURO 4 | ab Januar 2005 | 1000 | 80 | 100 | |||
EURO 5 | ab September 2009 | 1000 | 60 | 100 | 5 | ||
EURO 6 | ab September 2014 | 1000 | 60 | 100 | 68 | 5 |
Entwicklung der Abgaswerte (Richtlinien) für Dieselmotoren (in mg/km)
Norm | Typprüfung | $CO$ | $\,\,HC\,+\,NO_x\,\,$ | $NO_x$ | $PM$ |
EURO 1 | ab Juli 1992 | 3160 | 1130 | 180 | |
EURO 2 | ab Januar 1996 | 1000 | 900 | 100 | |
EURO 3 | ab Januar 2000 | 640 | 560 | 500 | 50 |
EURO 4 | ab Januar 2005 | 500 | 300 | 250 | 25 |
EURO 5 | ab September 2009 | 500 | 230 | 180 | 5 |
EURO 6 | ab September 2014 | 500 | 170 | 80 | 5 |
$CO$ = Kohlenstoffmonoxid
$HC$ = Kohlenwasserstoffe
$NO_x$ = Stickstoffoxide
$NMHC$ = Nichmethankohlenstoffe
$PM$ = Partikelmasse
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