Jede technische Zeichnung muss ein Schriftfeld zur Kennzeichnung und Systematisierung der entsprechenden technischen Zeichnung besitzen. Dieses Schriftfeld befindet sich in der unteren rechten Ecke der Zeichenfläche (DIN A0-A3 sowie A4-Querformat), bei Zeichnungen im Hochformat DIN-A4 unterhalb der Zeichenfläche.
Wenn der Zeichnungsträger auf das Ablageformat DIN-A4 gefaltet wurde, sollte das Schriftfeld am unteren Rand des oben liegenden Blattes lesbar sein. Dies bedeutet, dass das Schriftfeld ohne Auffalten einer großformatigen gefalteten technischen Zeichnung stets vollständig gelesen werden kann.
Andererseits bedeutet dies aber auch, dass das Schriftfeld bzw. der Stempel, wie das Schriftfeld in der Baubranche genannt wird, durchaus auch den gesamten Bereich eines DIN-A4-Bereiches, also das „Deckblatt“ überstreichen kann.
In einem Schriftfeld sind im Maschinenbau beispielsweise die folgenden Inhalte zur Dokumentation notwendig; im Bauwesen auch noch weitere Inhalte zum Bauprojekt bzw. zum Bauherr:
- Gesetzlicher Eigentümer (z.B. Firma, Bauherr, Eigentümer)
- Sachnummer (Projektnummer)
- Ausgabedatum
- Titel
- Genehmigende Person
- Ersteller
- Dokumentenart
Optional können jedoch noch weitere Einträge (auch Datenfelder genannt) außerhalb des Schriftfeldes vorgenommen werden. Dies sind beispielsweise Hinweise für den Maßstab, das Projektionssymbol, Toleranz- oder Oberflächenangaben. Dazu werde ich bei der maschinenbautechnischen Ausführungen strukturiertere Hinweise geben.
Die Breite des Schriftfeldes nach DIN EN ISO 7200 beträgt 180mm. Die Maße für die einzelnen Datenfelder (Feldbreiten und Feldhöhen) sind nicht vorgeschrieben.
Abb. 4.8 zeigt ein Beispiel eines Schriftfeldes aus dem Bereich Maschinenbau allgemein und Abb. 4.9 mit entsprechenden Einträgen; Abb. 4.10 zeigt ein Schriftfeld aus dem Baubereich.
In der Regel hat jede Firma, aber auch jedes Baubüro und auch jeder Architekt seinen eigenen individuellen Stempel; es sollten jedoch unbedingt die bereits genannten allgemeinen Angaben berücksichtigt werden.