- Flächen, die entstehen, wenn der gedachte Schnitt durch den Werkstoff führt, werden mit einer Schraffur versehen, Hohlräume werden nicht schraffiert.
- Die Schraffurlinien werden durch parallel verlaufende schmale Volllinien unter 45° zu den Hauptumrissen oder zur Symmetrieachse in gleichmäßigem Abstand gezeichnet (Abb. 6.3).
- In Bauzeichnungen können z.B. für Schnitte durch Gesteine oder lose Güter (also z.B. durch das Erdreich) auch andere Schraffuren genutzt werden, die ebenfalls genormt sind.
- Treffen die Schnittflächen mehrerer Bauteile in einem Gesamtschnitt zusammen, so sind die Schraffurlinien der verschiedenen Flächen unterschiedlich darzustellen, wobei zunächst der Winkel der Schraffurlinien je Fläche 45° oder 135° betragen darf und zusätzlich der Abstand zwischen den Schraffurlinien variiert werden kann (Abb. 6.4).
- Bei einem Schnitt durch mehrere Bauteile muss trotzdem jedes Bauteil in sich eine eigenständige Schraffurdarstellung haben.
- Schmale Schnittflächen können voll bei einer Maschinenbautechnischen Zeichnung voll geschwärzt werden (Abb. 6.5 links).
- Stoßen mehrere schmale (voll geschwärzte) Schnittflächen aneinander, so ist zwischen diesen ein Abstand von ca. 0,7 mm zu lassen, sodass eine Zwischenfuge entsteht (Abb. 6.5 rechts).