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Technische Darstellungen - Bauwesen - Die Objekte einer Bemaßung in Bauzeichnungen

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Technische Darstellungen - Bauwesen

Die Objekte einer Bemaßung in Bauzeichnungen

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Die normgerechte Darstellung einer Bemaßung im Bauwesen entspricht nach DIN 128-23 der nachfolgenden Abb.23:

Bemaßungselemente
Abb.23

Eine Bemaßung besteht aus einer Maßzahl, aus Maßhilfslinien, einer Maßlinie sowie Maßbegrenzungen. Obwohl die Maßbegrenzungen bei bautechnischen Zeichnungen in der Regel Striche darstellen werden diese oft auch hier als Pfeile bezeichnet; dies rührt von der CAD-technischen Beschreibung her.

 

Maßzahlen und Maßeinheiten

Bemaßungen werden in Bauzeichnungen in Zahlenwerten angegeben; dabei sind folgende Festlegungen einzuhalten:

  • Die Bemaßung erfolgt im Bauwesen in Meter (m) und in Zentimeter (cm).
  • Es werden alle Maße unter einem Meter (< 1m) in cm und alle Maße ab 1m (≥ 1m) in Meter geschrieben.
  • Bruchteile von cm werden hochgestellt, wobei hier in der Regel auf 5mm gerundet wird (Dies wird durch das oktametrische System so vorgegeben).
  • Bei Maßzahlen in Dezimalschreibweise ist als Dezimaltrennzeichen ein Komma anzuwenden, wobei auf Grund CAD-technischer Aufbereitung der Bemaßung auch ein Punkt als Dezimaltrennzeichen akzeptiert wird.
  • Die in der Zeichnung eingetragenen Maße entsprechen der tatsächlichen Größe des Bauteiles bzw. des Bauwerks.
  • Die Einheiten m, cm bzw. mm werden nicht textlich ergänzt; aus der Größe des Maßtextes muss auf die Einheit in der Bemaßung geschlossen werden (eine Einheitenangabe ist beim Hinweis auf den Maßstab möglich, aber nicht verpflichtend).

 

Es kann somit sein, dass in einer Maßkette nebeneinander Maße in Meter, Zentimeter und teilweise sogar mit Ergänzungen in Millimeter enthalten sind (Abb.24):

unterschiedliche Maßeinheit
Abb.24

Bemaßungen können teilweise mit zusätzlichen Hinweisen versehen werden.

So kann z.B. unter einem Maß für eine Öffnung die Öffnungshöhe zusätzlich als Maßzahl angegeben werden (Abb.25).

Die Brüstungshöhe kann ebenfalls zusätzlich in die Zeichnung eingetragen werden; diese muss jedoch zusätzlich an das Objekt geschrieben werden und ist somit nicht Bestandteil der eigentlichen Maßkette (z.B. BRH: 1.00).

So bedeutet in Abb.25 der Maßtext unterhalb der Maßkette und unter den jeweiligen Breiten der eingesetzten Fenster, dass die Fenster eine Öffnungshöhe von 1,26m haben; der zusätzliche Hinweis BRH: 1.00 bedeutet eine Brüstungshöhe der Fenster von 1m.

Dies bedeutet bei der Betrachtung einer Bauzeichnung aber auch, dass die Werte von Brüstungs- und Öffnungshöhe zusätzlich miteinander addiert werden müssen, um so beispielsweise die Oberkante eines Fensters ermitteln zu können.

zusätzliche Angaben
Abb.25

Die in der Zeichnung genutzten Maßeinheiten können hinter der Maßstabsangabe (z.B. 1:100 - m, cm) angegeben werden; da diese Angaben jedoch in der Regel stets gleich sind ist dies nicht zwingend notwendig bzw. unnötig.

 

Maßlinien, Begrenzungslinien (Pfeile), Maßhilfslinien

Maßlinien sind feine Volllinien, die zwischen Maßhilfslinien und Maßbegrenzungslinien

  • parallel zum angegebenen Maß und der zu bemaßenden Strecke sowie
  • rechtwinklig zu den zughörigen Körperkanten oder Umrisslinien gezeichnet werden.

Dabei erfolgt die Bemaßung entlang der Maßlinie generell als Kettenmaß, d.h. die Maße werden nacheinander systematisch angetragen.

Es können je Kante des Bauwerkes mehrere Bemaßungsketten unterschiedlicher Maßinhalte (z.B. nur Wandmaße, nur Öffnungen, …) erzeugt werden.

Bei mehreren parallelen Maßketten sind diese von innen nach außen anzuordnen, wobei die zusammenfassenden Maße (z.B. Gesamtlänge einer Wand oder eines Vorsprungs) stets außen stehen sollten.

 

In Abb.26 wurden beispielsweise bei der inneren Maßkette die Öffnungen bemaßt, bei der zweiten Maßkette die die Öffnungen einschließenden Wandstücke und mit der äußeren Maßkette das Gesamtmaß. Der „einschließende“ bzw. „zusammenfassende“ Charakter der Bemaßung nimmt also nach außen hin zu.

mehreren Maßketten
Abb.26

Die Hauptleserichtung der Maßzahlen ist dabei stets von vorn bzw. von rechts; dies ist bei der Positionierung der Maßzahlen auf der Maßkette zwingend zu beachten!

Hinweis

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Häufig wird dabei auch von einer Hauptleserichtung 1 gesprochen.

Dabei sollte die Maßzahl bei Betrachtung in der Leserichtung stets über der Maßlinie stehen (siehe auch Abb.27).

Hauptleserichtung
Abb.27

Maßbegrenzungen (also die „Pfeile“) kennzeichnen die Strecke einer Maßkette, für die das gesetzte Maß gelten soll. Sie können definiert werden

  • durch einen Schrägstrich unter 45°, bezogen auf die Leserichtung der Maßzahl
  • oder durch einen Punkt mit ca. 1mm Durchmesser (der Punkt wird dabei zur Platzminimierung insbesondere bei kurzen Maßen und langen Ketten genutzt).
  • Anfangs- und Endbegrenzung einer Maßkette müssen jedoch Schrägstriche darstellen; innere Maßbegrenzungen können individuell Schrägstriche oder Punkte sein.
  • Die Maßlinien gehen am Anfang und am Ende der Maßkette einige Millimeter über die Maßlinienbegrenzung hinaus.

Maßhilfslinien werden benötigt, wenn die Maße aus der Darstellung herausgezogen werden sollen. Maßhilfslinien stehen im Allgemeinen rechtwinklig zur Maßlinie und

  • beginnen zum bemaßten Bauteil hin nicht unmittelbar an der der Körperkante, sondern deutlich abgesetzt davon. Alle Maßhilfslinien einer Maßkette haben die gleiche Länge und sind damit nicht von der bemaßten Kantenführung abhängig
  • gehen wenige Millimeter entgegen der Köperkante über die Maßkette hinaus
Gestaltung Objekte
Abb.28