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Technische Darstellungen - Bauwesen - Allgemeine Hinweise

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Technische Darstellungen - Bauwesen

Allgemeine Hinweise

Bevor wir uns mit den Normen zur Bemaßung in einer Bauzeichnung beschäftigen, möchte ich auf das sogenannte Baurichtmaß eingehen, ein Rastermaß im Bauwesen, welches insbesondere bei der Arbeit mit Mauerwerk, also bei der Erarbeitung von Grundrissstrukturen genutzt werden sollte.

Sicherlich werdet ihr beim Betrachten von Bauzeichnungen aller Arten bereits festgestellt haben, dass man hier oftmals mit „unrunden“ Längen arbeitet, so dass z.B. eine Wand der Länge von 9,99 normal ist oder ab und zu sogar eine hochgestellte 5 in der Bemaßung anzeigt, dass hier ein halber Zentimeter Länge berücksichtigt werden muss. Dies basiert auf dem sogenannten oktametrischen System.

Obwohl moderne Mauerwerkssteine, z.B. bei monolithischen Außenwänden, nicht mehr mit 1 cm Fuge vermauert werden, gelten die Mauerwerksmaße (mit und ohne Fuge) nach wie vor. In Ausführungsplänen sollten sie so weit wie möglich berücksichtigt werden, da sie einen besonders schnellen und wirtschaftlichen Baustellenablauf mit einem Minimum an Materialverschnitt ermöglichen.

Auch sind die Maßsysteme verschiedener Ausbauprodukte auf diese Mauerwerksmaße abgestimmt, z.B. die Standard-Abmessungen von Innentüren oder Fenstern (siehe auch Abb.20).

Maßabweichungen der Rohbau-Öffnungsmaße von den Mauerwerksmaßen können daher zu Mehrkosten beim Ausbau durch Elemente mit Sonderabmessungen führen.

Bei der Gestaltung von Abständen, z.B. von Wänden, Fenstern oder auch Türen sollten deshalb Mauerwerksmaße genutzt werden, die nach dem oktametrischen Maßsystem aufgebaut sind.