Als wesentliche Merkmale für die Beschriftung in technischen und Bauzeichnungen gelten Lesbarkeit, Einheitlichkeit, Eignung für die Mikroverfilmung und sonstige fotografische Reproduktionsverfahren.
Um diese Anforderungen zu erreichen, sollten folgende Regeln beachtet werden:
- Die Zeichen sollen sich klar voneinander abheben.
- Für die Lesbarkeit ist es erforderlich, dass der Abstand zwischen zwei benachbarten Linien oder der Zwischenraum zwischen Buchstaben und Ziffern mindestens das Zweifache der Linienbreite beträgt.
- Für Klein- und Großschreibung wird die gleiche Linienbreite angewandt.
- Da heute technische Zeichnungen nur noch in Ausnahmefällen manuell beschriftet werden und bei der CAD-technischen Aufbereitung die verschiedensten Schriftstile vorgegeben sind sollen hier keine weiteren Hinweise zu den unterschiedlichen Textgrößen gegeben werden.
- In technischen Zeichnungen sollten vorwiegend die Schriftform B nach DIN EN ISO 3098-2 genutzt werden. Bei CAD-technischer Aufbereitung sind hier Textstile wie Arial oder Times New Roman sinnvoll.