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Technische Darstellungen - Bauwesen - Schriftfelder und Stempel in Bauzeichnungen

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Technische Darstellungen - Bauwesen

Schriftfelder und Stempel in Bauzeichnungen

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Wie bereits festgestellt sollte nach DIN EN ISO 7200 jede technische Zeichnung ein Schriftfeld besitzen . Dieses befindet sich entsprechend DIN EN ISO 5457 stets in der unteren rechten Ecke der Zeichenfläche (DIN A0-A3 sowie A4-Querformat), bei Zeichnungen im Hochformat DIN-A4 unterhalb der Zeichenfläche.

 

Wenn der Zeichnungsträger nach DIN 824 auf das Ablageformat DIN-A4 gefaltet wurde, sollte demnach das Schriftfeld am unteren Rand des oben liegenden Blattbereiches lesbar sein. Dies bedeutet, dass das komplette Schriftfeld ohne Auffalten der technischen Zeichnung gelesen werden kann.

Allgemein besteht die Forderung, dass jede Zeichnung ein Schriftfeld nach DIN 6771 erhält. Im Bauwesen werden diese vor allem für den Maschinenbau konzipierten Schriftfelder in der Regel jedoch nicht verwendet. Trotzdem müssen die Zeichnungen alle das Blatt kennzeichnenden Angaben enthalten. Dafür ist ebenfalls die rechte untere Ecke der Zeichnung zweckmäßig, weil so der Text auch bei gefalteter Zeichnung sichtbar ist.

Bei sehr großen Zeichnungen sollte deshalb das gesamte Schriftfeld mit allen erforderlichen Eintragungen maximal die Größe DIN A4 besitzen.

Im Bauwesen werden diese Schriftfelder oftmals auch Stempel genannt, da sie sehr viele Informationen der bauprojektierenden Firma enthalten.

Schriftfeld Bauwesen

Folgende Angaben sollten bei Bauzeichnungen als Mindestangabe in einem Stempel enthalten sein:

Projekt
→ Bezeichnung des Bauwerkes (Bauobjekt oder Standort), z.B. Einfamilienhaus, Musterstr. 3 in 01234 Musterhausen

Darstellung
→ Art und Inhalt der Bauzeichnung, Bauzeichnungsart z.B. Grundriss Dachgeschoss

Bauherr
→ Name und Anschrift des Bauherrn

Architekt/Bauingenieur
→ Name und Anschrift des für die Zeichnung bzw. Projekts verantwortlichen Architekts, Ingenieurs, der Firma oder auch der Behörde

Maßstab

Datum

In der Regel hat jedes Baubüro und auch jeder Architekt seinen eigenen individuellen Stempel; es sollten jedoch unbedingt die hier genannten allgemeinen Angaben enthalten sein.

Bauzeichnungen müssen übersichtlich, eindeutig und sauber sein. Es muss schon vorher gut bedacht werden, was alles auf dem Blatt in wie vielen Ansichten und in welchem Zeichnungsmaßstab darzustellen ist. Zwar sind für die verschiedenen Zeichnungsarten die Zeichnungsmaßstäbe durch Normen vorgegeben, gegebenenfalls muss man sich aber bei Detaildarstellungen überlegen, welcher weitere Zeichnungsmaßstab zweckmäßig ist, damit einerseits alle notwendigen Einzelheiten gut zu erkennen sind, andererseits jedoch nicht durch zu große Darstellungen zu viel Zeichenfläche benötigt wird.

Zur korrekten Dokumentation vorgenommener Änderungen an der jeweils vorliegenden Zeichnung ist über dem Schriftfeld ein zusätzlicher Stempel zu positionieren, in dem systematisch vorgenommene Änderungen eingetragen werden.

Dieses Stempelfeld kann dem tatsächlich genutzten Schriftfeld angepasst werden. Abb. 22 zeigt einen solchen Stempel, der über einem minimalisiertem Schriftfeld zur Dokumentation von vorgenommenen Änderungen positioniert wurde (rot eingerahmt).

Stempel
Abb.22