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Technische Darstellungen - Bauwesen - Arten und Inhalte von Sonderzeichnungen

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Technische Darstellungen - Bauwesen

Arten und Inhalte von Sonderzeichnungen

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Sonderzeichnungen sind Zeichnungen, die nicht explizit der Objekt- oder der Tragwerksplanung zugeordnet werden können, also z.B. Übersichtspläne; Flächennutzungspläne usw.

Übersichtsplan, Flächennutzungsplan

In einem Übersichtsplan (Abb.14) kann das neue Baugebiet in die Stadtplanung integriert werden; der Flächennutzungsplan (Abb.15) ist eine in der Regel farbige Darstellung der zukünftigen Nutzung, die in den Lageplan der Region eingearbeitet wurde.

Im Flächennutzungsplan ist grafisch geregelt, wie die Flächen einer Gemeinde grundsätzlich genutzt werden sollen bzw. dürfen. Einzelne Regionen werden mit einem Flächennutzungsplan vor einer unkontrollierten Bebauung geschützt. 

Er bestimmt die städtebaulichen Planungs- und Entwicklungsziele. In Grundzügen gibt er wieder, was die Gemeinde hinsichtlich der Bodennutzung ihrer Baugrundstücke nach den voraussehbaren Bedürfnissen und Entwicklungen erwartet. 

Flächennutzungspläne werden meist in Maßstäben von bis zu 1 : 5000 erstellt.

Übersichtsplan Einordnung in Wohnanlage
Abb.14
Flächennutzungsplans
Abb.15

 

Bebauungsplan

So, wie der Flächennutzungsplan für die Gemeinde oder Kommune zur groben Orientierung dient, dient der Bebauungsplan den Häuslebauern als Übersicht über vor Ort geltende Bestimmungen.

Die Details des Bebauungsplans zeigen also die Bestimmungen, welche für die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen einzelnen Grundstücke gelten. Das können zum Beispiel die maximale Bauhöhe eines Gebäudes sein oder die Grundfläche der Immobilie. Die Gestaltung der Fassade kann ebenso geregelt sein wie beispielsweise die Art und die Farbe der Dacheindeckung.

Bebauungspläne werden in der Regel in regionalen Tageszeitungen und Amtsblättern veröffentlicht.

Abb.16 zeigt einen Ausschnitt aus einem Bebauungsplan. Dabei sind farbig die zu bebauenden Flächen; Straßenverkehrsflächen, Gehwege und Radwege beispielsweise bereits fest zugeordnet. Im Rahmen von textlichen Festsetzungen werden parallel zum Bebauungsplan sogenannte planungsrechtliche Festsetzungen benannt, an die sich der zukünftige Bauherr halten muss.

In Abb.17 ist ein Ausschnitt aus diesen planungsrechtlichen Festsetzungen in Bezug auf die Gestaltung der Straßenfassaden, der Dächer und möglicher Tiefgaragen nachzulesen.

Der Bebauungsplan ist wesentlich genauer als der Flächennutzungsplan da noch weitere Festlegungen enthalten sind. 

Der Bebauungsplan ist für jeden Bauherren bindend.

Bebauungsplanes
Abb.16
textliche Festsetzung
Abb.17