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Technische Darstellungen - Bauwesen - Bauzeichnungen für die Objektplanung

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Technische Darstellungen - Bauwesen

Bauzeichnungen für die Objektplanung

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Vorentwurfszeichnungen

Vorentwurfszeichnungen sind Bauzeichnungen mit zeichnerischen Darstellungen eines Planungskonzeptes für eine geplante bauliche Anlage. Dies ist auch in skizzenhafter Form erlaubt.

Vorentwurfszeichnungen dienen nach DIN 1356-1 im Rahmen der Vorplanung der Erläuterung des Planungskonzeptes unter Berücksichtigung der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter – sofern notwendig. Sie können auch als Grundlage zur Beurteilung der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit dienen.

Vorentwurfszeichnungen werden in der Regel in Abhängigkeit des Umfangs des Bauvorhabens im Maßstab von 1:500 bzw. 1:200 erstellt.

In der Phase des Vorentwurfs werden somit erste grundsätzliche Lösungsvorschläge des Bauvorhabens zusammengefasst.

Vorentwurfszeichnung Handskizze

 

Entwurfszeichnungen

Entwurfszeichnungen sind nach DIN 1356-1 Bauzeichnungen mit zeichnerischen Darstellungen des durchgearbeiteten Planungskonzeptes der geplanten bautechnischen Anlage.

Entwurfszeichnungen lassen also die Gestaltung und die Konstruktion des bautechnischen Objekts erkennen. Beiträge anderer Gewerke, die an einer fachlichen Planung beteiligt sind, werden dabei berücksichtigt.

Entwurfszeichnungen umfassen demzufolge Grundrisse, Ansichten, Schnitte und gegebenenfalls auch Ausschnittdarstellungen. Entwurfszeichnungen müssen (noch) nicht alle Maße etc. enthalten, der Entwurf muss jedoch eindeutig sein.

Entwurfszeichnungen dienen der abschließenden Beurteilung durch den Bauherrn und stellen des Weiteren die Grundlage für Genehmigungen dar.

Bei Entwurfszeichnungen werden Maßstäbe der Größen 1:100 bzw. 1:200 genutzt; bei Innenräumen sind jedoch auch Maßstäbe von 1:5 bzw. 1:20 sinnvoll.

Abb.5 zeigt den Grundriss eines Geschosses mit vollständiger Bemaßung als Entwurfszeichnung, erstellt mit dem CAD-Programm AutoCAD Architecture

Entwurfszeichnung eines Grundrisses
Abb.5

 

Bauvorlagenzeichnungen

Bauvorlagenzeichnungen sind grundsätzlich die bereits genannten Entwurfszeichnungen, die jedoch durch ALLE Angaben ergänzt wurden, die

  • nach den jeweiligen Bauvorlagenverordnungen der Länder und Kommunen oder
  • nach den Vorschriften für andere öffentlich-rechtliche Verfahren

gefordert werden.

Bauvorlagenzeichnungen werden oft auch als „ergänzte Entwurfszeichnungen“ bezeichnet.

So kann der planerische Teil von Baugesuchen neben den ergänzten Entwurfszeichnungen mit Ansichten, Schnitten und Grundrissen der geplanten baulichen Anlage im Regelfall auch einen Lageplan vom Vermessungsingenieur und für das Entwässerungsgesuch eine Entwässerungszeichnung enthalten.

Die Länder legen in ihren Verordnungen in der Regel die konkreten Forderungen für Maßstäbe, den Mindestinhalt der Bauvorlagenzeichnungen sowie die zu verwendenden Symbole fest. In Übereinstimmung mit den Entwurfszeichnungen ist normalerweise ein Maßstab von 1:100 oder 1:200 sinnvoll.

Wegen der Mikroverfilmung bzw. notwendiger Kopiervorgänge, z.B. für Baugesuche sollte auf farbige Darstellungen bei Bauvorlagezeichnungen verzichtet werden.

Neben den ergänzten Entwurfszeichnungen (z.B. Abb.5) ist somit z.B. auch ein Entwässerungsplan, wie in Abb.6 dargestellt bei Bauvorlagenzeichnungen möglich.

Darstellung eines Entwässerungsplanes
Abb.6

 

Ausführungszeichnungen

Ausführungszeichnungen sind nun Bauzeichnungen mit zeichnerischen Darstellungen des geplanten Objektes mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben.

Ausführungszeichnungen enthalten also alle für die Ausführung bestimmten Einzelangaben in Werk-, Teil- und Sonderzeichnungen und dienen als Grundlage der Leistungsbeschreibung und Ausführung der baulichen Leistungen.

So sind beispielsweise alle Bemaßungen, einschließlich Brüstungshöhen und Schwellenhöhen in Ausführungszeichnungen anzugeben; der Außenwandaufbau jedoch noch nicht.

Ausführungszeichnungen sind demzufolge mit Maßen sowie tiefgründigen Detailansichten etc. vervollständigte Entwurfszeichnungen, die für die Ausführung, also den realen Bau genutzt werden können.

Je nach Erfordernis können als Ausführungszeichnung verwendet werden:

  • Werkzeichnungen
  • Detailzeichnungen
  • Konstruktionszeichnungen
  • Sonderzeichnungen
    (also z.B. Verlege- oder Montagezeichnungen, Rückbau- oder Abbruchzeichnungen, Tür- und Fensterdarstellungen, Gefahrstoffzeichnungen)

Für Ausführungszeichnungen werden Maßstäbe von maximal 1:100 bis zu 1:20 genutzt, da hier in der Regel eine bessere Darstellungsgenauigkeit erforderlich ist.

Ausführungszeichnung

 

Abrechnungszeichnungen

Immer öfter werden vom Auftraggeber zusätzlich zu den Aufmaßen auch sogenannte Abrechnungszeichnungen gefordert.

In diesen Abrechnungszeichnungen sind die abzurechnenden Mengen (z.B. an Beton und Steinen) grafisch darzustellen und erleichtern so die Prüfung der entsprechenden Aufmaße. Zur Anfertigung von Abrechnungszeichnungen werden meist vorhandene Pläne in Papierform genommen, die einfach um die Angaben für die Abrechnung ergänzt werden.

Abrechnungszeichnung