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Technische Darstellungen - Bauwesen - Die Bauzeichnung

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Technische Darstellungen - Bauwesen

Die Bauzeichnung

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Eine Bauzeichnung ist somit eine technische Zeichnung der Bauplanung bzw. der Architektur, die geometrische und/oder auch statische Informationen für die Bauausführung enthält.

Die Bauausführung selbst beginnt dabei bereits bei Vorplanungen, wie ein Gebäude oder eine Wohnanlage in eine bestehende Landschaft eingebettet werden soll und endet mit Werkszeichnungen, Bewehrungsplänen oder Fertigteilzeichnungen spezieller bautechnischer Bauobjekte. 

Der Bereich, der mit Bauzeichnungen der unterschiedlichsten Art überbrückt werden muss, ist dabei wesentlich umfangreicher wie bei einer technischen Zeichnung aus dem Maschinenbau oder der Elektrotechnik.

Im Wesentlichen müssen folgende Fakten für ein Bauvorhaben geplant und damit zeichnerisch umgesetzt werden (unvollständig):

  • Standortbestimmung für das zu entwickelnde Bauwerk; Eingliederung in bestehende Landschaftspläne
  • notwendige Veränderungen des Baugrundes in geometrischer und qualitativer Hinsicht,
  • Funktion, Abmessungen und Gestaltung der Räume und Baukörper einschließlich der Fassade sowie Dachkonstruktionen und zusätzlichen Objekten, wie z.B. einem Carport oder einer Garage.
  • notwendige Baustoffe und vorgefertigte Teile mit den für den Anwendungszweck ausreichenden bzw. erforderlichen Eigenschaften,
  • Reihenfolge der Bau- bzw. Montagevorgänge sowie erforderliche Montagehilfsmittel,
  • Einrichtungen für die Ver- und auch für die Entsorgung des Bauwerkes,
  • Ausstattung der Räume mit festen und beweglichen Ausrüstungen,
  • statische Sicherheit des Bauwerkes
  • Zeichnungen für die Genehmigung verschiedener Bauausführungen.

Alle diese Fakten müssen mit dem Bauherrn ausgehandelt, zum Teil zur Genehmigung bei verschiedenen Institutionen vorgelegt und schließlich den Bauausführenden eindeutig übermittelt werden. 

Da dies im Wesentlichen mithilfe von Zeichnungen geschieht, ist der zeichnerische bzw. darstellerische Aufwand für ein zu errichtendes Bauobjekt erheblich. Wegen der vielfältigen zu planenden und zu übermittelnden Einzelheiten hat es sich zur Vereinfachung und wegen der Übersichtlichkeit als zweckmäßig erwiesen, verschiedene Bauzeichnungen speziellen Inhalts mit unterschiedlichen Maßstäben und unterschiedlichem fachlichen Hintergrund anzufertigen. 

So werden beispielsweise Grundrissdarstellungen anders bemaßt und gestaltet als sogenannte Bewehrungszeichnungen.

Arten, Inhalte und die Grundregeln der Darstellung und Gestaltung von Bauzeichnungen werden allgemein in der DIN 1356-1 zusammengefasst.

Merke

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Bauzeichnungen im Sinne der DIN 1356-1 sind Zeichnungen für die Objektplanung und die Tragwerksplanung für Entwurf, Genehmigung, Ausführung und Aufnahme von baulichen Anlagen. 

Aus der Definition heraus seht ihr, dass Bauzeichnungen im Allgemeinen vier grundlegende Aufgaben bei der Gestaltung baulicher Anlagen beinhalten sollten:

  1. Entwurf
  2. Genehmigung
  3. Ausführung und
  4. (Bestands)aufnahme

Dabei fällt den Genehmigungszeichnungen eine besondere Aufgabe zu, da diese je nach Norm oder Verordnung sowohl Entwurfszeichnungen oder auch Ausführungszeichnungen sein können. Aber auch bei der Aufnahme von Bauten in eine Gesamtsituation sind durchaus auch Genehmigungen notwendig.

Eine weitere Unterteilung wird in der DIN 1356-1 in eine

  • Objektplanung und in eine
  • Tragwerksplanung

vorgenommen.

Befasst sich der Objektplaner innerhalb der Architektur- und Bauaufgaben vornehmlich mit den gestalterischen und funktionalen Aspekten einer Planungsaufgabe, obliegt dem Tragwerksplaner die Bearbeitung eines Bauwerkes in statisch-konstruktiver Hinsicht. Hier ist also beispielsweise zu klären, ob die Wände, Decken und Träger so ausgelegt wurden, dass sie den statischen Kräften, die auf das Gebäude wirken, standhalten.

Ziel des Objektplaners ist es also ein Gebäude gestalterisch und funktionell zu entwickeln – also Raumgrößen oder Fassadengestaltungen vorzunehmen.

Ziel einer Tragwerksplanung ist es demgegenüber, die erforderliche Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit einer Baukonstruktion während der vorgesehenen Lebensdauer mit den Forderungen nach Wirtschaftlichkeit und Ästhetik in Einklang zu bringen. 

Zur Umsetzung dieser Aufgabenstellung wird meist die statische Berechnung angewandt, welche auf den Regeln der Baustatik beruht. 

Die wesentlichen Inhalte der Tragwerksplanung liegen also in der Erarbeitung geeigneter Tragkonstruktionen, deren rechnerischem Nachweis (Tragsicherheit, Gebrauchstauglichkeit) und zeichnerischer Darstellung.

Hinweis

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Auf die notwendigen Berechnungsgrundlagen bei der Erstellung von Tragkonstruktionen sowie deren Berücksichtigung in den technischen Zeichnungen soll in diesem Skript nicht eingegangen werden; hier sind hauptsächlich die zeichnerischen Forderungen relevant.

Aufgaben und Inhalte Bauzeichnungen
Abb.2

Merke

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Eine Bauzeichnung ist somit eine technische Zeichnung der Bauplanung oder der Architektur, die geometrische und/oder statische Informationen für die Bauausführung darstellt.