Das Evolutionsgesetz ist wie folgt definiert:
Merke
Das Evolutionsgesetz eines technischen Systems beschreibt wesentliche, stabile und reproduzierbare Interaktionen zwischen Elementen des technischen Systems sowie zwischen diesem und seinem Umfeld im Laufe der Evolution des Systems.
Als primäre Gesetzmäßigkeit ist dabei das Gesetz des Wachstums der Idealität zu sehen.
Merke
Alle weiteren Evolutionsgesetze technischer Systeme gehören dabei drei verschiedenen Gruppen an:
- Statik: Dazu gehören die Gesetze, welche die Anfangsperiode im Lebenszyklus eines technischen Produktes bestimmen.
- Kinematik: Entwicklung technischer Systeme, unabhängig von den speziellen technischen und physikalischen Faktoren.
- Dynamik: Umfasst die Gesetze, welche die Entwicklung der technischen Systeme unter der Wirkung konkreter technischer und physikalischer Faktoren widerspiegeln.
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