Das Gesetz der Vollständigkeit der Systemteile zählt zur Gruppe der statischen Gesetze der Evolution technischer Systeme. Dabei müssen nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Hauptteile müssen vorhanden sein und eine minimale Funktionsfähigkeit bestehen.
- Es müssen mindestens vier Hauptkomponenten vorliegen.
- Hauptkomponenten sind: Antrieb, Übertragungselement, Arbeitsorgan und Steuerelement.
- Eine Hauptkomponente muss steuerbar sein.
- Es muss die Möglichkeit bestehen, dass technische Komponenten auch durch menschliche Tätigkeiten ersetzt werden können.
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