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Methodische Produktentwicklung - Gesetz der Vollständigkeit der Systemteile

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Methodische Produktentwicklung

Gesetz der Vollständigkeit der Systemteile

Das Gesetz der Vollständigkeit der Systemteile zählt zur Gruppe der statischen Gesetze der Evolution technischer Systeme. Dabei müssen nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Hauptteile müssen vorhanden sein und eine minimale Funktionsfähigkeit bestehen.
  • Es müssen mindestens vier Hauptkomponenten vorliegen.
  • Hauptkomponenten sind: Antrieb, Übertragungselement, Arbeitsorgan und Steuerelement.
  • Eine Hauptkomponente muss steuerbar sein.
  • Es muss die Möglichkeit bestehen, dass technische Komponenten auch durch menschliche Tätigkeiten ersetzt werden können.