Gegenstromverfahren
Beim Gegenstromverfahren handelt es sich gewissermaßen um einen Kompromiss zwischen den beiden bereits angesprochenen Verfahren. Keine der Ebenen hat hierbei einen vorgebenden Charakter. Zumeist beginnt die Unternehmensleitung mit einem groben Plan, der allerdings nur einem Entwurf entspricht und nicht als gegeben anzusehen ist. Anhand dieses Plans setzen die unteren Ebenen dann weitere Pläne um und prüfen den Plan auf Machbarkeit, Sinnhaftigkeit und Akzeptanz. Die Änderungen und angepassten Pläne werden dann (Bottom-Up) wieder nach oben weiter gegeben. Die Unternehmensleitung nimmt dann einen Teil der Änderungen an, passt den Gesamtplan an und gibt diesen wieder Top-Down nach unten durch. Dies geschieht dann mehrfach hintereinander in mehreren Zyklen.
Merke
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