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Fertigungslehre - Verfahrensstufe 4: Wärmebehandlung

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Fertigungslehre

Verfahrensstufe 4: Wärmebehandlung

Diese Stufe ist eine besonders wichtige Verfahrensstufe, denn oft erhalten Gusswerkstoffe erst infolge der Wärmebehandlung ihre physikalisch wichtigen Eigenschaften. Dabei kommen thermische, chemisch-thermische und mechanisch-thermische Verfahren zum Einsatz

Die Anzahl der Wärmebehandlungen variiert je nach Eigenschaft, die ein Gusswerkstoff vorweisen soll. So ist es oft wünschenswert, dass die Oberfläche eines Werkstoffs besonders hart, der Kern jedoch verhältnismäßig weich bleibt. In anderen Fällen wird mit der Wärmebehandlung eine Homogenisierung des Gussstücks angestrebt, besonders wenn Legierungselemente enthalten sind.

Thermische Behandlungsvarianten für ausgewählte Gusswerkstoffe

  • Gusseisen mit Kugelgraphit wird geglüht.

  • Gusseisen mit Lamellengraphit wird vergütet oder nitriert und nur sehr selten geglüht.

  • Stahlguss hingegen wird normal geglüht oder Einsatz gehärtet.

  • Nichteisen-Gusswerkstoffe werden ausgehärtet oder homogenisiert.

 

Nachfolgend siehst du eine Übersicht der gängigen Wärmebehandlungsverfahren:

  • Weichglühen

  • Normalglühen

  • Diffusionsglühen

  • Grobkornglühen

  • Rekristallisationsglühen

  • Spannungsarmglühen

 

sowie

  • Härten

  • Vergüten

  • Randschichthärten

 

und

  • Aufkohlen

  • Nitrieren

  • Alumieren

  • Vanadieren